Wundbehandlung: „Sonstige Produkte“ bleiben auch 2026 erstattungsfähig

Schon im vergangenen Jahr machten die sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ Schlagzeilen“. Eine Übergangfrist, die die Erstattung durch die GKV ermöglichte, lief aus und wurde dann noch nach dem Ampel-Aus bis Ende 2025 verlängert. Nun ist die nächste Verlängerung geplant.