Venöse Blutabnahme – künftig eine apothekenübliche Dienstleistung

Der Bundestag hat am heutigen Freitag das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschlossen. Darin finden sich zahlreiche neue Aufgaben für die Apotheken, darunter auch die Möglichkeit, venöses Blut abzunehmen. So sieht die Regelung im Detail aus.