Zwischenruf zu § 3 Arzneimittelpreisverordnung

Im Zuge der Apothekenreform soll auch die zentrale Vergütungsnorm für Apotheken, § 3 AMPreisV, geändert werden. Nicht alle Formulierungen sind geglückt. Der Bundesrat sollte daher dringend für redaktionelle Klarstellungen sorgen, kommentiert Professor Dr. Hilko J. Meyer.