Öffnungszeiten werden flexibler, ständige Dienstbereitschaft bleibt

Im überarbeiteten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung rudert das Bundesgesundheitsministerium bei der Dienstbereitschaft zurück: Die ständige Dienstbereitschaft bleibt, die Öffnungszeiten werden aber flexibilisiert.