BaWü: Ein Versorgungsvertrag für die Rechenzentren?

Zwischen der AOK Baden-Württemberg und dem örtlichen Landesapothekerverband gilt seit dem 1. Januar ein neuer Arzneiversorgungsvertrag. Wesentlicher Unterschied zur Vorgängerversion: Apotheken müssen entweder selbst direkt oder über ein Rechenzentrum abrechnen. Beides parallel ist nicht mehr möglich. Außerdem ist die Abschlagszahlung vertraglich geregelt – für den Verband ein Erfolg. Doch es gibt auch Kritik.