Nach dem Protest ist vor der Veränderung

Der Apothekenprotesttag am 23. März 2026 war laut, sichtbar und in vielen Punkten berechtigt. Er hat auf Missstände aufmerksam gemacht, die seit Jahren bestehen: steigende Kosten, wachsende Bürokratie, wirtschaftlicher Druck und politische Entscheidungen, die die Lage aus Sicht vieler Inhaber eher verschärfen als verbessern. Dass sich die Branche dagegen wehrt, ist nachvollziehbar. Der Protest hat Probleme sichtbar gemacht, die zuvor vor allem innerhalb der Apothekerschaft diskutiert wurden, und sie in die öffentliche und politische Wahrnehmung gerückt.

  • Taylor Swift als Wanzenart

    Taylor Swift ist eine der berühmtesten Sängerinnen dieser Zeit – und nun auch unter dem Namen „Swiftiephylus taylorae“ eine pflanzenfressende Insektenart aus Australien.

  • XFG-COVID-19-Impfstoff als Fertigspritze verfügbar

    Der an die Variante XFG angepasste COVID-19-Impfstoff von Moderna ist nun als Fertigspritze bestellbar. Indiziert ist die Vakzine für Personen ab 12 Jahren.

  • Paracetamol in Schwangerschaft: Gelegentliche Anwendung weiterhin sicher

    Über einen Einfluss auf die Fortpflanzungsorgane von Töchtern aufgrund einer Paracetamol-Einnahme ihrer Mütter in der Schwangerschaft wird derzeit in mehreren Medien berichtet. Hintergrund dafür sind jüngst publizierte Studienergebnisse. Experte Dr. med. Wolfgang E. Paulus ordnet die Ergebnisse ein.

  • Gesundheitsetat, offenes Denkmal, 70 Jahre Umschau, Apothekertag – ein Ausblick

    Keine ganze Woche mehr dann beginnt der Deutsche Apothekertag in München. Doch in den kommenden Tagen steht noch mehr an – ein Ausblick.

  • SPD-Bundestagsabgeordnete besucht Apotheke in Ahaus

    Die SPD-Bundestagsabgeordnete Nadine Heselhaus hat den Apotheker Stephan Barrmeyer in seiner Apotheke in Ahaus Wüllen besucht. Es ging um den Wettbewerb mit dem Versandhandel und die besondere Verantwortung der Vor-Ort-Apotheken für die Gesundheitsversorgung.

  • Keine Gesundheitsgefahr durch dm-Augenscreening?

    Im Rechtsstreit um das Augenscreening-Angebot der Drogeriemarktkette dm wurde heute vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt. Das Gericht will der Klage offenbar nicht in allen Punkten folgen. Auf einen Vergleich will sich die klagende Wettbewerbszentrale aber nicht einlassen – sie strebt eine grundsätzliche Klärung vor Gericht an.