Erektile Dysfunktion ist kein Fall für Fragebogen-Medizin

Das Landgericht Köln ist überzeugt: Es entspricht nicht den allgemein anerkannten fachlichen Standards, eine erektile Dysfunktion ohne vorherige körperliche Untersuchung zu behandeln. DocMorris‘ Online-Werbung für „Potenzmittel“ per Teleclinic-Rezept, sieht es daher als unlauteren Verstoß gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen. Überdies nahm das Gericht eine verbotene Absprache über eine Patientenzuführung an.