Beitragsverfahren: Warum die Kammer die Rechtsprechung für falsch hält

Im Juni hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein in der Apothekerschaft viel beachtetes Urteil gesprochen: Die Kammer Nordrhein musste die Beitragsbescheide eines klagenden Apothekers aufheben – allerdings nicht, weil die vom Kollegen beanstandete Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze nicht rechtmäßig war, sondern weil die Kammer in den Augen des Gerichts zu hohe Rücklagen hat. Bei der Kammerversammlung am heutigen Mittwoch wurde erläutert, warum die Kammer das Urteil für falsch hält.