Schluss mit Streichpreis-Werbung?

Darf bei der Werbung für rezeptfreie Arzneimittel ein durchgestrichener Apothekenverkaufspreis dem tatsächlich verlangten sehr viel günstigeren Preis gegenübergestellt werden? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Frankfurt befasst – und ein Urteil im Sinne der klagenden Apothekerkammer Nordrhein gefällt.